﻿        VMWARE-ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG

BITTE BEACHTEN SIE, DASS DIE BEDINGUNGEN DIESER 
ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE 
REGELN, UNABHÄNGIG VON DEN BEDINGUNGEN, DIE MÖGLICHERWEISE BEI 
DER INSTALLATION DER SOFTWARE ANGEZEIGT WERDEN.

WICHTIG - BITTE SORGFÄLTIG LESEN:  INDEM SIE DIESE SOFTWARE 
HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN, ERKENNEN SIE (ALS 
NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSON) DIE REGELUNGEN IN DIESER 
ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG ("EULA") ALS BINDEND AN. WENN SIE 
MIT DEN REGELUNGEN IN DIESER EULA NICHT EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN 
SIE DIE SOFTWARE WEDER HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER 
VERWENDEN, UND SIE MÜSSEN DIE UNBENUTZTE SOFTWARE LÖSCHEN ODER 
INNERHALB VON DREISSIG (30) TAGEN AN DEN HÄNDLER, BEI DEM SIE SIE 
ERWORBEN HABEN, ZURÜCKGEBEN UND DIE LIZENZGEBÜHR, SOFERN 
BEZAHLT, ZURÜCKFORDERN.

EVALUIERUNGSLIZENZ.  Wenn Sie die Software zu Evaluierungszwecken lizenzieren, darf 
die Software ausschließlich in einer Nicht-Produktionsumgebung nicht kommerziell und in dem 
durch den Lizenzschlüssel beschränkten Zeitraum verwendet werden. Ungeachtet aller 
anderen Regelungen dieser EULA wird eine Evaluierungslizenz der Software "wie 
besehen" ohne Anspruch auf Freistellung, Support oder Gewährleistung jedweder Art, weder 
ausdrücklich noch konkludent, geliefert.

1.	DEFINITIONEN.

1.1	"Tochtergesellschaft"  bezeichnet hinsichtlich einer Partei eine juristische 
Person, die direkt oder indirekt von dieser Partei kontrolliert wird oder unter der 
gemeinsamen Kontrolle dieser Partei steht, wobei "kontrolliert" der Besitz, das 
Stimmrecht oder ein ähnliches Recht bedeutet, bei dem 50 % oder mehr der 
ausstehenden Gesamtanteile der entsprechenden juristischen Person vertreten 
sind (aber nur so lange eine solche Person oder juristische Person diese 
Anforderungen erfüllt).

1.2	"Dokumentation"  bezeichnet die Dokumentation, die Ihnen üblicherweise von 
VMware zusammen mit der Software zur Verfügung gestellt und von VMware von 
Zeit zu Zeit überarbeitet wird und zu der Handbücher für Endbenutzer, 
Betriebsanleitungen, Installationshandbücher, Versionshinweise und 
Online-Hilfedateien bezüglich der Nutzung der Software gehören können.

1.3	"Gastbetriebssysteme"  bezeichnet Instanzen von Betriebssystemen von Dritten, 
für die Sie eine Lizenz besitzen und die in einer virtuellen Maschine installiert sind 
und unter Verwendung der Software ausgeführt werden.

1.4	"Geistige Eigentumsrechte"  bezeichnet alle weltweiten Rechte an geistigem 
Eigentum, einschließlich und ohne Einschränkung Urheberrechte, Warenzeichen, 
Dienstleistungsmarken, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Erfindungen, Patente, 
Patentanmeldungen, Urheberpersönlichkeitsrechte und jeglicher anderen 
Eigentumsrechte unabhängig davon, ob eingetragen oder nicht.

1.5	"Lizenz"  bezeichnet eine gemäß Abschnitt 2.1 gewährte Lizenz.

1.6	"Lizenzschlüssel"  bezeichnet eine Seriennummer, die es Ihnen ermöglicht, die 
Software zu aktivieren und zu nutzen.

1.7	"Lizenzlaufzeit"  bezeichnet die Laufzeit einer Lizenz, wie im Auftrag 
angegeben.

1.8	"Lizenztyp"  bezeichnet den Typ der Lizenz für die Software, der im Auftrag 
detaillierter beschrieben ist.

1.9	"Open Source-Software" oder "OSS"  bezeichnet Softwarekomponenten, die 
unter einer Lizenz, die von der Open Source Initiative ("OSI") freigegeben wurde, 
oder unter einer ähnlichen Open Source- oder Freeware-Lizenz lizenziert und in 
der gelieferten Software eingebettet sind.

1.10	"Auftrag"  bezeichnet eine Bestellung, Enterprise-Lizenzvereinbarung oder ein 
anderes Bestelldokument, das Sie an VMware oder einen autorisierten 
VMware-Händler ausgegeben oder mit diesem abgeschlossen haben und das auf 
diese EULA verweist bzw. sie enthält und das gemäß Abschnitt 4 von VMware 
angenommen wurde.

1.11	"Produkthandbuch"  bezeichnet die aktuelle Version des VMware 
Produkthandbuchs zum Zeitpunkt Ihres Auftrags. Kopien davon stehen unter 
www.vmware.com/de/download/eula zur Verfügung.

1.12	"Service-Bestimmungen"  bezeichnet die aktuellen Bestimmungen des VMware 
Support- und Subscription-Vertrags. Kopien davon stehen unter 
www.vmware.com/files/de/pdf/support/support_terms_conditions.pdf zur Verfügung.

1.13	"Software"  bezeichnet VMware Tools und die VMware-Computerprogramme, die 
auf der gewerblichen Preisliste von VMware aufgeführt sind und für die Sie in 
Zusammenhang mit einem Auftrag eine Lizenz erhalten, zusammen mit einem 
etwaigen diesbezüglichen Softwarecode, der Ihnen im Rahmen eines Support- und 
Abonnements-Service-Vertrags zur Verfügung gestellt wird und keiner separaten 
Lizenzvereinbarung unterliegt.

1.14	"Gebiet"  bezeichnet das Land oder die Länder, in dem bzw. denen Ihnen die 
Rechnung zugestellt wurde. Sofern Ihnen jedoch die Rechnung in einem Land der 
Europäischen Union zugestellt wurde, dürfen Sie die entsprechende Software in 
jedem Land der Europäischen Union einsetzen.

1.15	"Mitarbeiter eines Dritten"  bezeichnet eine dritte Partei, die gemäß eines mit 
Ihnen abgeschlossenen schriftlichen Vertrags IT-Dienste für Sie bereitstellt.

1.16	"Virtuelle Maschine"  bezeichnet einen Softwarecontainer, der sein eigenes 
Betriebssystem und Anwendungen wie eine physische Maschine ausführen kann.

1.17	"VMware"  bezeichnet VMware, Inc., ein im US-Bundesstaat Delaware 
eingetragenes Unternehmen, sofern Sie Lizenzen oder Dienste für die Verwendung 
in den USA erwerben, und VMware International Limited, ein Unternehmen, das 
irischem Gesetz unterliegt, für alle anderen Käufe.

1.18	"VMware Tools"  bezeichnet die von VMware unter dem Namen "VMware 
Tools" lizenzierte Suite von Dienstprogrammen und Treibern, die in einem 
Gastbetriebssystem installiert werden kann, um die Leistung und die Funktionalität 
eines in einer virtuellen Maschine ausgeführten Gastbetriebssystems zu 
verbessern.

2	LIZENZGEWÄHRUNG.

2.1	Umfang der Lizenz.  Gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieser EULA 
gewährt Ihnen VMware während der Lizenzlaufzeit eine nicht exklusive, nicht 
übertragbare Lizenz für die Verwendung der Software nur in Objektform innerhalb 
des Gebiets für Ihre unternehmensinternen Vorgänge gemäß (a) der 
Dokumentation, (b) dem Lizenztyp, für den Sie die geltenden Gebühren entrichtet 
haben, (c) anderen im Auftrag dargelegten geltenden Einschränkungen. Die Lizenz 
für die Software beschränkt sich auf die im jeweiligen Auftrag angegebenen 
Mengen.

2.2	Nutzung durch Dritte.  Gemäß der Ihnen unter Abschnitt 2.1 gewährten Lizenz 
dürfen Sie von Ihnen beauftragten Dritten erlauben, in Ihrem Namen auf die 
Software zuzugreifen und/oder sie zu bedienen zu dem ausschließlichen Zweck, 
Dienste für Sie zu erbringen, sofern Sie für die Einhaltung mit den Bestimmungen 
und Bedingungen dieser EULA durch die von Ihnen beauftragten Mitarbeiter eines 
Dritten die volle Verantwortung übernehmen. Jeder Verstoß gegen diese EULA 
durch einen von Ihnen beauftragten Dritten wird als ein Verstoß durch Sie 
betrachtet.

2.3	Zulässige Kopien.  Sie dürfen eine Kopie der Software ausschließlich zu 
Archivierungszwecken anfertigen. Die Kopie muss:  (a) in Ihrem Besitz oder unter 
Ihrer Kontrolle gehalten werden, (b) alle Titel, Warenzeichen und Hinweise auf 
Copyright und eingeschränkte Rechte der Originalsoftware beibehalten, und 
(c) diesem EULA unterliegen. Anderweitig dürfen Sie die Software ohne die 
vorherige schriftliche Zustimmung von VMware nicht kopieren.

2.4	Benchmarking.  Sie dürfen die Software zum Durchführen von internen 
Leistungstests und Benchmarking-Studien verwenden. Sie dürfen die Ergebnisse 
solcher Studien nur wie folgt an Dritte veröffentlichen oder anderweitig 
weitergeben:  (a) in Bezug auf die VMware-Produkte Workstation oder Fusion nur 
dann, wenn Sie vor der Verteilung eine Kopie Ihrer Studie an 
benchmark@vmware.com senden, (b) in Bezug auf andere Software nur dann, 
wenn vor einer solchen Veröffentlichung und Verteilung VMware die Methodik, 
Annahmen und andere Parameter der Studie überprüft und genehmigt hat 
(wenden Sie sich bitte an VMware unter benchmark@vmware.com, um eine 
solche Prüfung und Genehmigung anzufordern).

2.5	VMware Tools.  Sie dürfen VMware Tools (ob als Teil der virtuellen Maschine, 
die Sie mit der Software erstellen, oder nicht) an Dritte verteilen, wenn es in einem 
Gastbetriebssystem nur zu dem Zweck installiert ist, um dessen Leistung und 
Funktionalität zu verbessern, wenn es in einer virtuellen Maschine ausgeführt wird, 
sofern Sie für die Einhaltung der Bestimmungen und Bedingungen dieser EULA 
durch Dritte die volle Verantwortung übernehmen. Jeder Verstoß gegen diese 
EULA durch Dritte wird als ein Verstoß durch Sie betrachtet.

2.6	Open Source-Software.  Ungeachtet anderslautender Bestimmungen wird Open 
Source-Software unter eigenen Lizenzbedingungen lizenziert. Diese finden Sie in 
der Textdatei open_source_licenses.txt, der Dokumentation bzw. in den 
entsprechenden Quelldateien der Software unter 
www.vmware.com/de/download/open_source.html. Diese OSS-Lizenzbedingungen 
entsprechen der im Abschnitt 2 gewährten Lizenz und enthalten möglicherweise 
zusätzliche Rechte, die Ihnen zugutekommen. Die OSS-Lizenzbedingungen haben 
Vorrang vor dieser EULA, soweit diese EULA größere Einschränkungen für Sie als 
die geltenden OSS-Lizenzbedingungen auferlegt.

3.	EINSCHRÄNKUNGEN, GEISTIGES EIGENTUM.

3.1	Einschränkungen.  Sie erkennen an, dass die Software und die Struktur, die 
Organisation und der Quellcode der Software wertvolle Betriebsgeheimnisse von 
VMware darstellen. Sofern nicht im Abschnitt 2 ausdrücklich vorgesehen oder 
anderweitig von VMware schriftlich autorisiert, werden Sie es unterlassen und 
Dritten nicht erlauben:  (a) die Software oder die Dokumentation ganz oder teilweise 
an Dritte zu verkaufen, zu vermieten, zu lizenzieren, weiterzugeben, Unterlizenzen 
zu vergeben oder anderweitig zu übertragen, (b) die Software ganz oder in Teilen zu 
dekompilieren, disassemblieren, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise zu 
versuchen, den Quellcode abzuleiten, (c) die Software außer zu 
Archivierungszwecken zu kopieren, wie in Abschnitt 2.3 festgehalten, (d) Software 
oder Dienste zu erstellen, zu entwickeln, zu lizenzieren, zu installieren, zu nutzen 
oder bereitzustellen, um den Zugriff, Berechtigungen oder Rechte zu umgehen, zu 
aktivieren, zu ändern oder zu ermöglichen, die die in dieser EULA festgelegten 
technischen Beschränkungen der Software verletzen, (e) abgeleitete Werke auf der 
Basis der Software zu übersetzen, zu ändern oder zu erstellen, (f) die Nutzung der 
oder den Zugriff auf die Software durch Dritte zuzulassen, (g) Hinweise zur 
Produktidentifikation, zu Schutzrechtsvermerken, Copyright- oder andere in der 
Software enthaltene Hinweise zu entfernen, oder (h) die Software im Namen von 
oder zugunsten von Dritten zu betreiben, einschließlich des Betreibens eines 
Diensts, auf den Dritte zugreifen, mit der Ausnahme, dass Sie zum Zwecke dieses 
Abschnitts 3.1 (h) die Software zum Bereitstellen von gehosteten Diensten an Ihre 
Tochtergesellschaften nutzen dürfen.

3.2	Dekompilierung.  Ungeachtet der vorangehenden Bestimmungen ist das 
Dekompilieren der Software zulässig, soweit die Gesetze des jeweiligen Landes dies 
Ihnen ausdrücklich erlauben, um die Informationen abzurufen, die notwendig sind, um 
die Software zusammen mit anderer Software interoperabel zu betreiben, vorausgesetzt, 
Sie fordern zuerst solche Informationen von VMware (unter info@vmware.com) an, Sie 
stellen VMware alle vernünftigerweise angeforderten Informationen zur Beurteilung 
Ihres Anspruchs zur Verfügung, und VMware darf nach eigenem Ermessen entweder 
solche Interoperabilitätsinformationen bereitstellen, angemessene Bedingungen 
hinsichtlich einer solchen Nutzung der Software, einschließlich einer angemessenen 
Gebühr, oder Alternativen anbieten, um den Schutz der geistigen Eigentumsrechte von 
VMware an der Software sicherzustellen und jegliche nachteilige Auswirkungen auf die 
Eigentumsrechte von VMware so gering wie möglich zu halten.

3.3	Geistige Eigentumsrechte.  Die Software und Dokumentation, alle Kopien und 
Teile davon, sowie alle Verbesserungen, Erweiterungen, Änderungen und Derivate 
davon, sowie alle geistigen Eigentumsrechte daran sind und bleiben alleiniges und 
exklusives Eigentum von VMware und seinen Lizenzgebern. Ihre Nutzungsrechte an 
der Software und der Dokumentation beschränken sich auf die in diesem EULA und 
dem jeweiligen Auftrag ausdrücklich gewährten Rechte. Keine weiteren Rechte in 
Bezug auf die Software oder damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum 
werden Ihnen konkludent eingeräumt. Sie sind nur berechtigt, die Software, die 
Dokumentation oder Teile davon zu nutzen (oder Dritten die Nutzung zu gestatten), 
soweit die Nutzung in dieser EULA oder dem jeweiligen Auftrag ausdrücklich 
gestattet ist.

3.4	Gastbetriebssysteme.  Bestimmte Softwareprodukte ermöglichen die Ausführung 
von Gastbetriebssystemen und Anwendungsprogrammen auf einem 
Computersystem. Sie stimmen zu, dass Sie für den Erhalt und die Einhaltung aller 
Lizenzen verantwortlich sind, die für das Betreiben von Drittanbieter-Software 
erforderlich sind.

4.	AUFTRAG.  Ihr Auftrag unterliegt dieser EULA. Aufträge sind nur dann für 
VMware bindend, wenn sie von VMware angenommen wurden. Aufträge für 
Software gelten als angenommen, wenn VMware die Software gemäß einem 
solchen Auftrag liefert. Aufträge, die an VMware erteilt werden, müssen nicht 
unterzeichnet werden, um gültig und durchsetzbar zu sein.

5.	AUDIT-RECHTE.

5.1	Aufzeichnungen.  Sie werden während der Laufzeit für alle unter diesem EULA 
erworbenen Softwarelizenzen (und für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach 
dem Ablauf der jeweiligen Lizenzlaufzeit) genaue Aufzeichnungen über Ihre 
Nutzung der Software führen, die ausreichend sind, um die Einhaltung der 
Bestimmungen dieses EULA und aller Aufträge nachzuweisen.

5.2	Audit-Rechte.  Während des Zeitraums, in dem Sie solche Aufzeichnungen führen 
müssen, darf VMware oder ein von VMware beauftragter externer Prüfer nach einer 
angemessenen Ankündigung an Sie solche Aufzeichnungen prüfen, um zu 
verifizieren, dass Sie (a) die Software nur gemäß dieser EULA genutzt haben, (b) 
alle entsprechenden Gebühren entrichtet haben und (c) ansonsten die 
Bestimmungen dieser EULA und aller Aufträge eingehalten haben. VMware darf 
nicht mehr als eine (1) Prüfung in einem Zeitraum von zwölf (12) Monaten 
durchführen. Die Prüfungen werden während der normalen Geschäftszeiten 
durchgeführt und VMware wird auf angemessene Weise versuchen, Störungen der 
normalen Geschäftstätigkeit zu minimieren. Im Rahmen einer solchen Prüfung wird 
weder VMware noch ein möglicherweise von VMware beauftragter externer Prüfer 
ohne Ihre ausdrückliche schriftliche Genehmigung physisch auf Ihre 
Computergeräte zugreifen. Sie werden in angemessener Weise mit VMware bzw. 
dem von VMware beauftragten externen Prüfer zusammenarbeiten und 
unverzüglich alle durch die Prüfung entdeckten Fehlbeträge unmittelbar an VMware 
entrichten. Sie werden VMware alle zumutbaren Kosten und Ausgaben, die bei einer 
solchen Prüfung entstanden sind, unverzüglich erstatten, wenn: (i) eine solche 
Prüfung einen Fehlbetrag von mehr als fünf Prozent (5 %) der an VMware zu 
zahlenden Gebühren für den geprüften Zeitraum ergibt, oder (ii) eine solche Prüfung 
ergibt, dass Sie es versäumt haben, genaue Aufzeichnungen über Ihre Nutzung der 
Software anzufertigen.

6	SUPPORT- UND ABONNEMENTDIENSTE.  Sofern nicht ausdrücklich im 
Produkthandbuch angegeben, bietet VMware im Rahmen dieser EULA keine 
Support- und Abonnementdienste an. Sie haben keinen Anspruch auf Updates, 
Upgrades, Erweiterungen oder Verbesserungen der von VMware entwickelten 
Software, sofern Sie nicht separat Support- oder Abonnementdienste von VMware 
erwerben. Diese Support- oder Abonnementdienste unterliegen den 
Service-Bestimmungen.

7	GEWÄHRLEISTUNG.

7.1	Software-Gewährleistung.  VMware sichert Ihnen zu, dass für einen Zeitraum 
von neunzig (90) Tagen nach Erhalt der Lieferung ("Garantiezeitraum") die 
Software im Wesentlichen der zugehörigen Dokumentation entspricht, sofern die 
Software (a) ordnungsgemäß installiert und jederzeit gemäß der geltenden 
Dokumentation genutzt wurde, und (b) nicht durch andere Personen als VMware 
oder seine Beauftragten geändert bzw. ergänzt wurde. VMware wird auf eigene 
Kosten und als seine einzige Verpflichtung und zu Ihrer ausschließlichen Abhilfe 
bei einer Verletzung der vorgenannten Gewährleistung die entsprechende 
Software entweder ersetzen oder alle reproduzierbaren Fehler korrigieren, die Sie 
VMware während des Gewährleistungszeitraums schriftlich gemeldet haben. Falls 
VMware feststellt, dass es nicht in der Lage ist, den Fehler zu korrigieren oder die 
Software zu ersetzen, wird VMware Ihnen alle von Ihnen tatsächlich entrichteten 
Lizenzgebühren erstatten, was zur Folge hat, dass die Lizenz für die 
entsprechende Software und Ihr Recht, diese Software zu nutzen, erlöschen.

7.2	Gewährleistungsausschluss.  DIE AUSDRÜCKLICHE ERKLÄRUNG IN 
ABSCHNITT 7.1 ZUR GEWÄHRLEISTUNG TRITT, SOWEIT NACH DEM JEWEILS 
ANWENDBAREN RECHT MÖGLICH, AN DIE STELLE ALLER ANDERER 
GEWÄHRLEISTUNGSREGELUNGEN. VMWARE UND IHRE LIZENZGEBER 
SCHLIESSEN IHRE HAFTUNG, SEI SIE AUSDRÜCKLICH, KONKLUDENT ODER 
GESETZLICH, INSBESONDERE JEDWEDE KONKLUDENTE HAFTUNG FÜR DIE 
VERÄUSSERBARKEIT UND FÄHIGKEIT ZUM GEBRAUCH FÜR EINEN 
BESTIMMTEN ZWECK, DEN UMFANG DER EINGERÄUMTEN RECHTE, ZUR 
NICHTVERLETZUNG VON SCHUTZRECHTEN DRITTER SOWIE JEDWEDE 
HAFTUNG AUFGRUND DES WEITEREN HANDELS DURCH SIE ODER DES 
NICHTEINTRITTS EINES ERFOLGS, HINSICHTLICH DER SOFTWARE, DER 
DOKUMENTATION ODER JEGLICHER IHNEN GEMÄSS DIESER EULA ZUR 
VERFÜGUNG GESTELLTER MATERIALIEN AUS. VMWARE UND SEINE 
LIZENZGEBER GEWÄHRLEISTEN NICHT, DASS DIE SOFTWARE OHNE 
UNTERBRECHUNG ARBEITET, DASS SIE KEINE FEHLER HAT, ODER DASS DIE 
SOFTWARE IHRE GESCHÄFTLICHEN ANFORDERUNGEN ERFÜLLT (ODER 
AUSGELEGT IST, UM DIESE ANFORDERUNGEN ZU ERFÜLLEN).

8	FREISTELLUNG FÜR VERLETZUNGEN VON SCHUTZRECHTEN DRITTER.

8.1	Verteidigung und Entschädigung.  Vorbehaltlich des übrigen Teils dieses 
Abschnitts 8 wird VMware Sie gegen Ansprüche Dritter, dass die Software gegen 
Patent-, Marken- oder Urheberrechte von Dritten verstößt oder 
Geschäftsgeheimnisse Dritter verletzt (jedoch nur in dem Ausmaß, dass eine 
solche widerrechtliche Verwendung nicht eine Folge Ihrer Handlungen ist), 
verteidigen, die nach den folgenden Rechtsordnungen geschützt sind:  (a) USA 
und Kanada, (b) Europäischer Wirtschaftsraum, (c) Australien, (d) Neuseeland, (e) 
Japan oder (f) Volksrepublik China, soweit diese Länder Teil des Lizenzgebiets 
sind ("Schutzrechtsverletzung") und Sie für die entstehenden Kosten, die einem 
Dritten durch ein zuständiges Gericht rechtskräftig zugesprochen oder in einem 
Vergleich festgelegt wurden, entschädigen, sofern Sie: (i) VMware umgehend über 
eine solche Schutzrechtsverletzung informieren, (ii) zulassen, dass VMware die 
alleinige Verteidigung übernimmt und einen möglichen Vergleich aushandelt, und 
(iii) angemessen auf ein Beistandsersuchen von VMware reagieren. Sie dürfen 
ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von VMware keinen Anspruch 
aufgrund einer Schutzrechtsverletzung anerkennen und diesbezüglich keinen 
Vergleich schließen.

8.2	Abhilfe.  Sollte die Software Gegenstand einer Schutzrechtsverletzung werden oder 
sollte es nach Meinung von VMware wahrscheinlich sein, dass sie Gegenstand einer 
Schutzrechtsverletzung werden könnte, wird VMware nach seiner Wahl und auf seine 
Kosten entweder:  (a) sich die erforderlichen Rechte für die weitere Verwendung der 
betroffenen Software durch Sie in Übereinstimmung mit diesem EULA beschaffen, (b) 
die betroffene Software ersetzen oder ändern, sodass keine Schutzrechtsverletzung 
mehr vorliegt, oder (c) die Lizenz der betroffenen Software kündigen, die 
entsprechenden Support-Services beenden und, nachdem bestätigt wurde, dass Sie 
die betroffene Software gelöscht haben, Folgendes zurückerstatten: (i) die Gebühren 
für die Lizenz der betroffenen Software, die Sie bezahlt haben, abzüglich der linearen 
Abschreibung über drei (3) Jahre Nutzungsdauer ab dem Datum, an dem diese 
Software ausgeliefert wurde, und (ii) alle im Voraus entrichteten Gebühren für 
Support-Services, die nach dem Datum, an dem dieser Service gestoppt wurde, 
erfolgen sollten. Nichts in diesem Abschnitt 8.2 schränkt die Verpflichtung von 
VMware ein, Sie gemäß Abschnitt 8.1 zu verteidigen und freizustellen, sofern Sie die 
angeblich das Schutzrecht verletzende Software ersetzen, wenn VMware Ihnen eine 
alternative Software zur Verfügung stellt, und/oder Sie nach dem Erhalt der 
Benachrichtigung von VMware, in der die betroffene Lizenz gekündigt wird, die 
angeblich das Schutzrecht verletzende Software nicht mehr nutzen.

8.3	Ausschlüsse.  Ungeachtet dieser Ausführungen übernimmt VMware gemäß 
diesem Abschnitt 8 oder anderweitig keinerlei Verpflichtungen bezüglich jedweder 
Ansprüche im Hinblick auf: Ungeachtet dieser Ausführungen übernimmt VMware 
unter diesem Abschnitt 8 keinerlei Verpflichtungen bezüglich jedweder Ansprüche 
im Hinblick auf:  (a) eine Kombination der Software mit Nicht-VMware-Produkten 
(außer bei Nicht-VMware-Produkten, die im Auftrag aufgelistet sind und in 
unveränderter Form genutzt werden), (b) die Nutzung für einen Zweck oder in 
einer Weise, für die die Software nicht entwickelt wurde, (c) die Nutzung einer 
älteren Version der Software, wenn durch die Nutzung einer neueren von VMware 
erstellten Version der Software die Verletzung hätte vermieden werden können, 
(d) jegliche Änderung an der Software, die ohne die ausdrückliche schriftliche 
Zustimmung von VMware vorgenommen wurde, (e) jeglichen Anspruch hinsichtlich 
der Open Source-Software oder der Freeware-Technologie oder jedweder 
Derivate oder anderer Anpassungen, die nicht von VMware in die Software 
eingebettet wurden, die auf der kommerziellen Preisliste von VMware aufgeführt ist, 
(f) jeglichen Anspruch hinsichtlich Open Source-Software für Linux und Android, 
auch wenn sie in der Software eingebettet wurde oder mit ihr weitergegeben wurde, 
oder (g) jede Software, die kostenlos, als Beta- oder Testversion zur Verfügung 
gestellt wird. DIESER ABSCHNITT 8 GIBT IHREN AUSSCHLIESSLICHEN 
ANSPRUCH UND DIE ALLEINIGE HAFTUNG VON VMWARE BEI KLAGEN 
ODER AKTIONEN AUFGRUND DER VERLETZUNG GEISTIGEN EIGENTUMS 
AN.

9	HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.

9.1	Haftungsbeschränkung.  SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTEN VMWARE 
UND SEINE LIZENZGEBER KEINESFALLS FÜR ENTGANGENEN GEWINN ODER 
ENTGANGENE GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN, NUTZUNGSAUSFALL, VERLUST 
VON EINNAHMEN ODER GOODWILL, BETRIEBSAUSFÄLLE, DATENVERLUST 
ODER JEDWEDE ANDERE MITTELBARE, AUSSERGEWÖHNLICHE, ZUFÄLLIGE 
SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, UNABHÄNGIG VON DER 
RECHTSGRUNDLAGE, SEI ES VERTRAG, DELIKT, FAHRLÄSSIGKEIT, 
PRODUKTHAFTUNG ODER EINE SONSTIGE GRUNDLAGE. DA EINIGE 
RECHTSORDNUNGEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG DER 
HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN ODER ZUFÄLLIGE SCHÄDEN NICHT 
ERLAUBEN, GILT DIE VORANGEGANGENE EINSCHRÄNKUNG 
MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR SIE: DIE HAFTUNG VON VMWARE UND 
SEINEN LIZENZGEBERN IM RAHMEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG WIRD IN 
KEINEM FALL, OB VERTRAGSBEDINGT ODER AUFGRUND UNERLAUBTER 
HANDLUNGEN ODER GEFÄHRDUNGSHAFTUNGEN ODER AUS SONSTIGEN 
GRÜNDEN, DIE LIZENZGEBÜHREN ÜBERSCHREITEN, DIE SIE GGF. FÜR DIE 
SOFTWARE BEZAHLT HABEN. DIE VORGENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN 
FINDEN UNGEACHTET DER TATSACHE ANWENDUNG, OB VMWARE UND 
SEINE LIZENZGEBER VOM BESTEHEN DER MÖGLICHKEIT DES EINTRITTS 
SOLCHER SCHÄDEN IN KENNTNIS GESETZT WURDEN, UND OB EINE 
ETWAIGE ABHILFE IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.

9.2	Weitere Einschränkungen.  Die Lizenzgeber von VMware übernehmen im 
Rahmen dieser EULA keine Haftung jeglicher Art und die Haftung von VMware 
bezüglich Software von Drittanbietern, die in die Software eingebettet ist, unterliegt 
Abschnitt 9.1. Sie dürfen im Rahmen dieser EULA keine Ansprüche geltend 
machen, deren Entstehen mehr als achtzehn (18) Monate zurückliegt.

10	KÜNDIGUNG.

10.1	Lizenzlaufzeit.  Dieses EULA erlischt am Ende der Lizenzlaufzeit in seiner 
Gesamtheit, es sei denn, es wurde gemäß diesem Abschnitt 10 bereits früher 
beendet.

10.2	Kündigung wegen Vertragsverletzung.  VMware kann durch schriftliche 
Mitteilung an Sie diese EULA vollständig und mit sofortiger Wirkung kündigen, 
wenn:  (a) Sie gegen eine Bestimmung in Abschnitt 3 verstoßen und die 
Verletzung nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt einer entsprechenden 
schriftlichen Mahnung von VMware beheben, (b) Sie die Gebühren eines 
entsprechenden Auftrags nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt einer 
schriftlichen Mitteilung von VMware, dass Sie mit der Zahlung ganz oder teilweise 
in Verzug sind, nicht vollständig entrichten, (c) Sie gegen eine andere Bestimmung 
diese EULA verstoßen und die Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen 
nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung von VMware beheben, 
oder (d) Sie eine erhebliche Verletzung begehen, die nicht behoben werden kann.

10.3	Kündigung wegen Insolvenz.  VMware kann durch schriftliche Mitteilung an Sie 
diese EULA vollständig und mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn:  (a) Sie Ihren 
Geschäftsbetrieb einstellen oder unterbrechen, (b) Sie zahlungsunfähig werden, 
schriftlich mitteilen, dass Sie nicht in der Lage sind, Ihre Schulden bei Fälligkeit zu 
bezahlen, eine Abtretung zugunsten Ihrer Gläubiger vornehmen, oder Sie der 
Kontrolle durch einen Treuhänder, einen Konkursverwalter oder eine ähnliche 
Stelle unterstellt werden, oder (c) ein Konkurs- oder Insolvenzverfahren gegen Sie 
eröffnet wird.

10.4	Folge der Beendigung.  Wenn VMware diese EULA gemäß diesem Abschnitt 10 
beendet:  (a) erlöschen sofort alle lizenzierten Rechte an der Software, die Ihnen im 
Rahmen dieses EULA gewährt wurden, und (b),müssen Sie unverzüglich jedwede 
Nutzung jeglicher Software einstellen (und müssen alle Kopien der Software sowie alle 
Lizenzschlüssel vernichten) und alle damit verbundenen vertraulichen 
VMware-Informationen, die sich noch in Ihrem Besitz befinden, zurücksenden oder auf 
Aufforderung von VMware vernichten und VMware schriftlich bestätigen, dass Sie diese 
Anforderungen vollständig erfüllt haben. Abschnitte 1 (Definitionen), 2.6 (Open 
Source-Software), 3 (Einschränkungen, Geistiges Eigentum), 5.1 (Aufzeichnungen), 5.2 
(Audit-Rechte), 7.2 (Gewährleistungsausschluss), 9 (Haftungsbeschränkung), 10 
(Kündigung), 11 (Vertrauliche Informationen) und 12 (Allgemein) behalten auch nach 
einer Kündigung dieser EULA ihre Gültigkeit.

11	VERTRAULICHE INFORMATIONEN.

11.1	Definition.  "Vertrauliche Informationen" bezeichnet Informationen oder 
Materialien, die eine Vertragspartei ("Informationsgeber") der anderen 
Vertragspartei ("Informationsempfänger") zur Verfügung stellt, die in materieller 
Form vorhanden und als "vertraulich" o. Ä. gekennzeichnet sind, sowie 
Informationen, von denen eine vernünftig handelnde Person wusste oder hätte 
wissen müssen, dass sie vertraulich sind. Die folgenden Informationen gelten als 
vertraulich, unabhängig davon, ob sie als solche gekennzeichnet oder identifiziert 
werden:  (a) Lizenzschlüssel, (b) Informationen bezüglich der Preisgestaltung, der 
Produkt-Roadmaps oder strategischer Marketing-Pläne von VMware und (c) 
nicht-öffentliche Materialien bezüglich der Software.

11.2	Schutz.  Der Informationsempfänger darf die vertraulichen Informationen des 
Informationsgebers verwenden, (a) um seine Rechte und Pflichten aus der EULA 
auszuüben, oder (b) in Verbindung mit der laufenden Geschäftsbeziehung der 
Vertragspartner. Der Informationsempfänger darf keine vertraulichen Informationen 
des Informationsgebers zu irgendeinem Zweck gebrauchen, der nicht ausdrücklich 
durch dieses EULA gestattet ist, und wird die vertraulichen Informationen des 
Informationsgebers nur an die Mitarbeiter oder Auftragnehmer des 
Informationsempfängers weitergeben, die solche vertraulichen Informationen zu 
diesem EULA entspringenden Zwecken benötigen und die einer 
Geheimhaltungspflicht unterliegen, die nicht weniger restriktiv als die nach diesem 
Abschnitt 11 vorliegende Pflicht des Informationsempfängers ist. Der 
Informationsempfänger muss vertrauliche Informationen vor unbefugter Nutzung, 
unbefugtem Zugriff oder unbefugter Offenlegung in der gleichen Weise schützen wie 
seine eigenen vertraulichen oder schutzrechtsfähigen Informationen ähnlicher Art 
schützt, jedoch mit nicht weniger als der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.

11.3	Ausnahmen.  Die Verpflichtungen des Informationsempfängers unter 
Abschnitt 11.2 hinsichtlich vertraulicher Informationen erlöschen, falls der 
Informationsempfänger schriftlich nachweisen kann, dass diese Informationen:  
(a) dem Informationsempfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung durch den 
Informationsgeber bereits bekannt waren; (b) dem Informationsempfänger durch 
einen Dritten zur Verfügung gestellt wurden, der zu einer solchen Offenlegung 
ohne seinerseits eigene Vorgaben hinsichtlich der Vertraulichkeit berechtigt war; 
(c) der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind bzw. ohne Fehler des 
Informationsempfängers zugänglich gemacht wurden, oder (d) ohne Zugang zu 
bzw. Verwendung der Informationen des Informationsgebers vom 
Informationsempfänger unabhängig entwickelt wurden. Zudem darf der 
Informationsempfänger die vertraulichen Informationen offenlegen, soweit eine 
solche Offenlegung gesetzlich erforderlich ist oder durch ein Gericht bzw. einen 
vergleichbaren juristischen oder administrativen Spruchkörper angeordnet wurde, 
vorausgesetzt, der Informationsempfänger setzt den Informationsgeber sofort über 
eine solche erforderliche Offenlegung schriftlich in Kenntnis und kooperiert auf 
Anfrage und Kosten des Informationsgebers mit diesem bei jeglichen juristischen 
Schritten, um die verlangte Offenlegung vertraulicher Informationen anzufechten 
bzw. einzuschränken.

11.4	Datenschutz.  Sie stimmen zu, dass VMware technische und andere relevante 
Informationen zu Ihrer Verwendung der Software verarbeiten darf, einschließlich der 
IP-Adresse, der Hardwareidentifikation, des Betriebssystems, der 
Anwendungssoftware, der peripheren Hardware und nicht individualisierbarer 
Software-Nutzungsstatistiken, um die Bereitstellung von Updates, den Support, die 
Rechnungsstellung und die Online-Dienste für Sie zu ermöglichen, und ist berechtigt, 
diese Informationen von Zeit zu Zeit an andere Firmen der weltweiten 
VMware-Unternehmensgruppe weiterzugeben. Soweit diese Informationen 
personenbezogene Daten enthalten, hat VMware die Kontrolle über diese 
personenbezogenen Daten. Soweit sie die Kontrolle hat, muss jede Partei stets die 
durch die sich aus den geltenden Gesetzen des jeweiligen Gebiets ergebenden 
Verpflichtungen zum Schutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten 
einhalten. Die erfassten Daten unterliegen den Datenschutzbestimmungen von 
VMware, die unter www.vmware.com/de/help/privacy.html eingesehen werden 
können.

12	ALLGEMEINES.

12.1	Abtretung.  Diese EULA und alle Aufträge sowie alle Ihre Rechte bzw. 
Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, dürfen ohne die vorherige schriftliche 
Zustimmung von VMware von Ihnen weder ganz noch teilweise, sei es freiwillig, 
aufgrund Vertrags, Gesetzes oder sonst einer Grundlage abgetreten, vergeben 
oder übertragen werden. Versuchte Abtretungen oder Übertragungen unter 
Verstoß gegen die vorgenannten Bestimmungen sind nichtig. Vorbehaltlich der 
zuvor genannten Bestimmungen ist diese EULA bindend und wird zugunsten der 
Parteien und ihrer jeweiligen Nachfolger und Zessionare wirksam.

12.2	Mitteilungen.  Alle von VMware unter diesem EULA gegenüber ihnen 
abgegebene Mitteilungen erfolgen per Post, E-Mail oder Fax.

12.3	Verzichtserklärung.  Der Verzicht auf entsprechende Maßnahmen im Falle einer 
Vertragsverletzung dieses EULA begründet keinen Verzicht auf die Durchsetzung 
einer anderen Bestimmung oder die Hinnahme einer nachfolgenden 
Vertragsverletzung.

12.4	Salvatorische Klausel.  Sollte eine Bestimmung dieser EULA für rechtswidrig, 
ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, gilt diese Bestimmung weiterhin 
so weit als zulässig, um dem Willen der Parteien zur Wirksamkeit zu verhelfen. Die 
übrigen Bestimmungen dieser EULA bleiben in vollem Umfang gültig.

12.5	Einhaltung von Gesetzen, Exportkontrolle, staatliche Bestimmungen.  Jede 
Partei ist verpflichtet, alle geltenden Gesetze hinsichtlich der in dieser EULA 
behandelten Handlungen einzuhalten. Sie erkennen an, dass die Software aus den 
USA stammt, den US-amerikanischen Exportverwaltungsbestimmungen (Export 
Administration Regulations) unterliegt, gemäß den Vorschriften der U. S. Export 
Administration ausgeliefert wird, möglicherweise Exportkontrollvorschriften des 
jeweiligen Gebiets unterliegt und dass Abweichungen von den jeweils anwendbaren 
Exportkontrollgesetzen verboten sind. Sie versichern, dass (1) Sie (a) kein Bürger, 
Staatsangehöriger bzw. Einwohner eines Landes sind, oder von einer Regierung oder 
einem Land gesteuert werden, mit dem die USA Handelsbeziehungen untersagt 
haben, und nicht im Namen eines Bürgers, Staatsangehörigen oder Einwohners eines 
dieser Länder handeln, oder (b) keine Person bzw. juristische Person sind, die in der 
Liste der Specially Designated Nationals and Blocked Persons des U.S. Treasury 
Department oder in der U.S. Commerce Department Denied Persons List oder Entity 
List aufgeführt ist, und (2) Sie die Verwendung der Software zu gesetzlich verbotenen 
Zwecken nicht zulassen, einschließlich der verbotenen Entwicklung, des Entwurfs, der 
Herstellung und der Produktion von Raketen und nuklearen, chemischen oder 
biologischen Waffen. Die Software und Begleitdokumentationen werden, soweit 
anwendbar, gemäß DFAR Abschnitt 227.7202 und FAR Abschnitt 12.212(b), als 
"kommerzielle Computersoftware" bzw. "Dokumentation für kommerzielle 
Computersoftware" erachtet. Jede Nutzung, Abänderung, Reproduktion, Freigabe, 
Leistung, Anzeige oder Offenlegung der Software sowie der Dokumentation durch die 
Regierungsbehörden der USA unterliegt ausschließlich den Bestimmungen und 
Bedingungen dieser EULA.

12.6	Auslegung.  Die Abschnittsüberschriften dieser EULA dienen der Übersichtlichkeit 
und haben keinen Einfluss auf die Interpretation dieser EULA. Das in dieses EULA 
verwendete Wort "einschließlich" bedeutet "einschließlich, aber nicht beschränkt 
auf".

12.7	Anwendbares Recht.  Diese EULA unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss 
der Vorschriften des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des 
UN-Kaufrechts. In jedem Fall wird diese EULA ohne Rücksicht auf das 
Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen 
Warenverkauf (United Nations Convention on the International Sale of Goods) 
ausgelegt und angewendet.

12.8	Sprache. Diese Version dieses EULA in Ihrer Landessprache wird Ihnen lediglich 
als Entgegenkommen bereitgestellt, aber Ihre Nutzung der Software unterliegt der 
englischen Version dieses EULA, das auf der Website 
www.vmware.com/download/eula eingesehen werden kann:

12.9	Rechte von Drittanbietern.  Soweit nicht ausdrücklich in diesem EULA festgelegt, 
können aus diesem EULA keinerlei Rechte für Personen hergeleitet werden, die 
nicht Partei dieses EULA sind, und keine Person, die nicht Partei dieses EULA ist, 
kann die Durchsetzung einer ihrer Bestimmungen einfordern oder sich auf eine 
darin enthaltene Ausnahme bzw. Beschränkung berufen.

12.10	Produkthandbuch.  Zusätzlich zu den Inhalten in den obigen Abschnitten 
unterliegt Ihre Nutzung der Software den Bestimmungen und Bedingungen des 
Produkthandbuchs, die Teil des EULA sind.

12.11	Rangfolge.  Für den Fall eines Konflikts oder Widersprüchen zwischen dem 
Produkthandbuch, dieser EULA und dem Auftrag gilt die folgende Rangfolge:  (a) 
das Produkthandbuch, (b) dieses EULA und (c) der Auftrag. Hinsichtlich eines 
Widerspruches zwischen diesem EULA und dem Auftrag ersetzen die Regelungen 
in diesem EULA die in Konflikt stehenden bzw. die zusätzlichen Bestimmungen 
und Bedingungen eines Auftrags, einer Bestätigung oder eines anderen von Ihnen 
ausgestellten Dokuments, es sei denn, die Parteien treffen eine schriftliche 
Vereinbarung, die festlegt: (i) dass dieser Auftrag diese EULA ändern soll, oder (ii) 
dass im Falle eines Widerspruches die Bestimmungen und Bedingungen dieses 
Auftrags die Bestimmungen und Bedingungen der EULA ersetzen.

12.12	Gesamtvereinbarung.  Diese EULA, einschließlich der angenommenen 
Aufträge sowie der vorgenommenen Abänderungen, und das Produkthandbuch 
enthalten die vollständige Vereinbarung der Parteien zu dem Gegenstand dieser 
EULA und ersetzen alle vorherigen oder gleichzeitigen Bescheide, 
Darstellungsweisen, Vorschläge, Festlegungen, Abmachungen und 
Vereinbarungen, seien sie schriftlich oder mündlich, zwischen den Parteien 
hinsichtlich dieses Gegenstands. Diese EULA kann nur schriftlich durch befugte 
Vertreter beider Parteien abgeändert werden.

12.13	Kontaktinformationen.  Bitte wenden Sie sich bei rechtlichen Fragen oder 
anderen Anliegen an VMware, Inc., 3401 Hillview Avenue, Palo Alto, California 
94304, USA. Wenn Sie Fragen zu dieser EULA haben, senden Sie bitte eine 
E-Mail an info@vmware.com.

